Eine Schwangerschaft stellt das Leben einer Frau gehörig auf den Kopf. Nicht nur, dass sich der Körper innerhalb kurzer Zeit immens verändert und dass fast jede Frau während der Schwangerschaft mit einigen „Zipperlein“ zu kämpfen hat, viel aufregender ist eigentlich, auf welch wunderbare Art und Weise der kleine neue Mensch das Leben danach verändert.
Mit einem Kind entsteht ein völlig neues Bewusstsein. Plötzlich ist da ein hilfloses Geschöpf, für welches man Verantwortung trägt. Schon in der Schwangerschaft kommen Fragen auf: Kann ich richtig für mein Kind sorgen? Weiß ich, wann es Hunger hat? Ziehe ich heute das dünne Jäckchen oder doch lieber die gefütterte Jacke an? Und wie ist das mit der Erziehung: Finde ich auch hier immer den richtigen Weg? Was kommt auf mich zu?
Fast alle werdenden Mütter werden sich im Laufe der Schwangerschaft und im gemeinsamen Leben mit dem Kind all diese (und noch viele andere) Fragen stellen. Und glücklicherweise merken eben auch all diese Mütter, dass sie ihrem Mutterinstinkt vertrauen können.
Zu einer Schwangerschaft gehören eben diese Gefühle: Vorfreude, Aufregung, Ungeduld, Glück… aber auch Unsicherheit und Zweifel. All das ist normal und beinahe jeder werdenden Mutter bekannt.
Wir möchten Ihnen hiermit Informationen und Hinweise über den Ablauf Ihrer Schwangerschaftsbetreuung in unserer Praxis geben.
Die gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby am besten, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen. Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür, Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu behandeln.
Darüber hinaus machen weitere Untersuchungen und Zusatzmaßnahmen durchaus Sinn, wenn Sie sich und Ihrem Kind ein höchstmögliches Maß an Sicherheit zukommen lassen möchten (Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL, Wunschleistung). Diese Zusatzleistungen führen wir auf Ihren Wunsch aus. Die Kosten werden Ihnen im Rahmen der GOÄ in Rechnung gestellt. Die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist rechtlich nicht möglich. Bitte bezahlen Sie bei Inanspruchnahme bar oder mit der EC-Karte in der Praxis. Die Leistungen des Labors werden Ihnen per Rechnung nach Hause gestellt.
Im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien läuft die Schwangerschaftsbetreuung bei unauffälligem Verlauf folgendermaßen ab:
führen wir alle vier Wochen eine Schwangerschaftsberatung mit Blutbildbestimmung, Urinuntersuchung, Blutdruck(RR)-Kontrolle und Gewichtsbestimmung durch.
wird alle 2 Wochen eine Schwangerenberatung mit Blutbild (alle 4 Wochen) Urin-, Blutdruck(RR)-Kontrolle, Gewichtsbestimmung und CTG (Kardiotokographie - Aufzeichnung der kindlichen Herztöne - 30 min) durchgeführt.
stellen Sie sich wöchentlich zur Urin- und Blutdruck(RR)-Kontrolle, Gewichtsbestimmung und CTG vor. Über den voraussichtlichen Entbindungstermin hinaus werden alle zwei Tage CTG-, Urin- und Blutdruckkontrollen durchgeführt. Ab 10. Tag über den voraussichtlichen Entbindungstermin erfolgt die Einweisung ins Krankenhaus zur Geburtseinleitung.
kommen Sie zur Nachuntersuchung mit Blutbild-, Urin- und Blutdruck- Kontrolle, Krebsvorsorgeabstrich und Beratung zur Schwangerschaftsverhütung.
bei einem positiven Befund wird im Geburtsverlauf eine Antibiotikatherapie angewendet, damit sich das Kind bei der Geburt nicht ansteckt und es nicht zu Langzeitschäden kommt.
Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Deshalb empfehle ich den Test, bei dem durch drei Messungen des Blutzuckers (nüchtern, eine bzw. zwei Stunden nach Einnahme einer standardisierten Traubenzuckerlösung) ein Gestationsdiabetes festgestellt werden kann – sicherer als die Messung des Traubenzuckers im Urin.
Durch eine Nackenfaltentransparenzmessung des Babys mittels Ultraschall und einer Hormonuntersuchung (AFP, freies Estriol, ß-HCG des mütterlichen Blutes können frühzeitig Hinweise für eine Chromosomenstörung erhalten werden
Erreger können beim Ungeborenen schwere Erkrankungen oder Behinderungen auslösen
Erreger können beim Ungeborenen schwere Erkrankungen oder Behinderungen auslösen
Durch Ultraschalluntersuchung des Babys und einer Hormonuntersuchung (freies ß-HCG und PAPP-A) des mütterlichen Blut können Hinweise für eine Chromosomenstörung erhalten werden
Erreger können beim Ungeborenen schwere Erkrankungen oder Behinderungen auslösen